Über Uns

 

 

WandelLand e.V. erforscht und fördert die Transformation des ländlichen Raumes

Der Verein WandelLand e.V. wurde im Februar 2020 gegründet, um Wissenschaft, Forschung, Heimatpflege und bürgerschaftliches Engagement zu fördern.
 
WandelLand e.V. setzt und sich dafür ein, allen Generationen und Menschen aller Gesellschaftsschichten ein nachhaltiges Leben im ländlichen Raum zu ermöglichen. Dazu soll der Ablösung des ländlichen Raums von den Metropolregionen und dem damit verbundenen Verlust von Lebenschancen und kultureller Vielfalt entgegengewirkt werden. Ein wichtiges Mittel ist daher für uns die wissenschaftliche Erforschung von innovativen Entwicklungen und Transformation im ländlichen Raum, um diese zu stärken und in den Transfer zu bringen. 
Die bestehenden kulturellen und ehrenamtlichen Strukturen im ländlichen Raum sollen erhalten und weiterentwickelt werden, damit die Erreichbarkeit für alle Generationen und Gesellschaftsgruppen im ländlichen Raum gefördert und zukunftsfest gestärkt werden.
Damit die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten bleibt und weiterentwickelt wird, sollen moderne Entwicklungsprozesse, die im Zusammenhang mit Digitalisierung, sozialer Infrastruktur und Daseinsvorsorge stehen, unterstützt werden. 

Was wir tun

WandelLand e.V. unterstützt und fördert die Entwicklung des ländlichen Raumes
  • Ermöglichung eines nachhaltigen Lebens im ländlichen Raum für alle Generationen aller Gesellschaftsschichten
  • Entgegen-Wirkung der Ablösung des ländlichen Raumes von den Metropolregionen
  • Erhaltung und Weiterentwicklung bestehender kultureller und ehrenamtlicher Strukturen
  • Unterstützung moderner Entwicklungsprozesse
  • Eigene Forschungsprojekte und Unterstützung von Forschung zur Transformation des ländlichen Raumes
Um diese Ziele zu erreichen, sollen von WandelLand e.V. unterstützende Strukturen entwickelt sowie Seminare, Kurse, Projekte, Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausch angeboten und durchgeführt werden.

 

Der Verein WandelLand e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts für Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Satzung

Die begünstigte Tätigkeit muss nach Satzung, Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung gemeinnützig sein sowie nach der tatsächlichen Geschäftsführung der Körperschaft auch entsprechend ausgeführt werden.

Unmittelbarkeit

Der satzungsmäßige Zweck muss grundsätzlich selbst erfüllt werden (§ 57). Jedoch können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfspersonen eingesetzt werden. Zudem ist eine Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Körperschaften bei entsprechender Satzungsregelung möglich (§ 58 Nr. 1 AO).

Ausschließlichkeit

Die Körperschaft darf nur im Rahmen ihres Satzungszwecks tätig werden (§ 56 AO).

Selbstlosigkeit

Insbesondere dürfen keine eigenwirtschaftlichen Zwecke der Körperschaft verwirklicht oder Beteiligte begünstigt werden (§ 55 AO).