Über Uns
WandelLand e.V. erforscht und fördert die Transformation des ländlichen Raumes
Was wir tun
- Ermöglichung eines nachhaltigen Lebens im ländlichen Raum für alle Generationen aller Gesellschaftsschichten
- Entgegen-Wirkung der Ablösung des ländlichen Raumes von den Metropolregionen
- Erhaltung und Weiterentwicklung bestehender kultureller und ehrenamtlicher Strukturen
- Unterstützung moderner Entwicklungsprozesse
- Eigene Forschungsprojekte und Unterstützung von Forschung zur Transformation des ländlichen Raumes
Der Verein WandelLand e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts für Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung
Die begünstigte Tätigkeit muss nach Satzung, Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung gemeinnützig sein sowie nach der tatsächlichen Geschäftsführung der Körperschaft auch entsprechend ausgeführt werden.
Unmittelbarkeit
Der satzungsmäßige Zweck muss grundsätzlich selbst erfüllt werden (§ 57). Jedoch können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfspersonen eingesetzt werden. Zudem ist eine Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Körperschaften bei entsprechender Satzungsregelung möglich (§ 58 Nr. 1 AO).
Ausschließlichkeit
Die Körperschaft darf nur im Rahmen ihres Satzungszwecks tätig werden (§ 56 AO).
Selbstlosigkeit
Insbesondere dürfen keine eigenwirtschaftlichen Zwecke der Körperschaft verwirklicht oder Beteiligte begünstigt werden (§ 55 AO).